14.12.2010

Redebeitrag der FDP-Fraktionsgeschäftsführerin Margret Möller – Kreistagssitzung 14.12.2010 – TOP. 8, Schulpolitische Resolution “ Hände weg vom Schulgesetz“

Sehr geehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrter Herr Landrat,
meine Damen und Herren,

die dem Kreistag heute zur Beschlussfassung vorgelegte Resolution ist so nicht akzeptabel und es wird deshalb ganz sicher von keinem hier im Raum ernsthaft erwartet, dass meine Fraktion diesen Ausführungen zustimmen wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, Sie wollen mit Ihrer Resolution den Eindruck erwecken, dass die beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes „Rückschritt“ bedeuten würden. Auch von großer Unruhe in den Schulen ist die Rede.

Ich sehe die Schulpolitik in einem ganz anderen Licht. Die Schulgesetz-Novelle tastet nämlich bestehende Strukturen gar nicht an. Sie ist vielmehr behutsam und unterscheidet sich damit grundlegend von den Umwälzungen 2007. Die Einführung von G 8 hat seinerzeit wirklich Unruhe an die Schulen getragen, weil die Umsetzung damals mit erheblichen Mängeln behaftet war. Daher haben sich viele Eltern und Schüler auch in SH gegen die Einführung von G8 gewandt und für eine rasche Rückkehr zu G9 plädiert. Im übrigen sieht man die Auswirkungen der Schulzeitverkürzung derzeit auch in vielen anderen Bundesländern – in Niedersachsen läuft derzeit ein Volksbegehren gegen G8, in Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Regierung die alternative Rückkehr zu G9 wieder gestattet. Viele Eltern wollten ihre Kinder schlichtweg nicht an Gemeinschaftsschulen unterbringen, wollten aber zugleich keine solch große zeitliche Belastung ihrer Kinder. Deshalb betrachte ich es als Fortschritt, wenn den Gymnasien die Wahlmöglichkeit gegeben wird: Neun Jahre gymnasiales Lernen dort wieder zu ermöglichen, wo Eltern, Lehrer und Schulträger das wollen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wenn man keine Veränderung will, bleibt alles so wie es ist und niemand wird gezwungen, Veränderungen einzuführen. Wie dadurch bildungspolitische Unruhe entstehen soll, erschließt sich mir nicht.

Meine Damen und Herren,

eine repräsentative Umfrage des Allensbach-Institutes im März diesen Jahres hat ergeben, dass fast 74 % der Schleswig-Holsteiner für die Wiedereinführung neunjähriger Gymnasialzüge votierten. Und in einer Umfrage des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages (shz) antworteten 83,51 % der Eltern (!!!) auf die Frage “Sind Sie mit der Vorverlegung des Abiturs auf Klasse 12 (G8) einverstanden?“ mit „Nein“. Ich denke, da ist nichts hinzu zu fügen.

Meine Damen und Herren,

mit dem neuen Schulgesetz sind die Gemeinschaftsschulen nicht mehr starr auf das Prinzip des binnendifferenzierten Unterrichts (d. h. Schüler aller Leistungsstufen erhalten Unterricht in einer gemeinsamen Klasse) festgelegt. Wenn also die Schulkonferenz einer Gemeinschaftsschule es für richtig hält, ihre Schulklassen stärker nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler einzuteilen, soll sie auch diese Formen der äußeren Differenzierung anwenden dürfen. Aber auch hier gilt wieder das Prinzip: Sie kann, sie muss nicht! Und das bedeutet: Keine Schule wird dazu gezwungen, ihr bisheriges Angebot zu verändern. Anmerken möchte ich in dem Zusammenhang, dass die Landesschülervertretung der Gemeinschafts- und Realschulen Schleswig-Holstein die durch den SchulG-Entwurf gebotene Möglichkeit zur größeren äußeren Differenzierung in einer Presseerklärung ausdrücklich begrüßt hat. Auch in einer Veranstaltung hier im Kreistagssaal gab es ähnlich deutliche Voten der Elternschaft.

Meine Damen und Herren,

nach alledem ist also zusammenfassend festzustellen, dass die von der SPD-Fraktion vorgelegte Resolution zurückzuweisen ist, weil der Entwurf des Schulgesetzes ganz offensichtlich falsch ausgelegt wurde. Oder sollte hier im Kreistag nur eine Resolution auf den Weg gebracht werden, um neue Unruhe im Land herauf zu beschwören. Ich will einmal netterweise und weil ja auch bald Weihnachten ist, von ersterem ausgehen.

Dieser schulpolitischen Resolution wird die FDP-Fraktion in keinem Falle zustimmen.