08.10.2015

Reaktion auf OVG-Urteil

OVG-Urteil in Sachen ZVO: Breiter wehrt sich gegen Vorwurf des Vorsatzes

„Ich kann die Freunde bei der FWG-Kreistagsfraktion, den Müllrebellen und ihren Anhängern über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Schleswig-Holstein in Sachen Zweckverband Ostholstein gut verstehen“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Manfred Breiter. Allerdings gehöre auch Respekt für die Gegenseite zu den grundlegenden Eigenschaften eines fairen Gewinners. „Diesen Respekt und die nötige Sachlichkeit lassen Diskussionsbeiträge und Leserbriefe leider vermissen“, stellt Breiter fest.

 

Es sei eine Unverschämtheit zu behaupten, der Abfallwirtschaftsausschuss mitsamt Landrat und einige sehr geschäftstüchtige Firmen wurden beim Schummeln erwischt. Wer solche Anschuldigungen erhebt, der müsste dann auch strafrechtlich vorgehen. Dazu fehle aber wegen fehlender Beweise offensichtlich der Mut, so Breiter.

Richtig sei, dass das OVG Mängel bei der Vergabe des Entsorgungsvertrages und bei der Gebührenkalkulation festgestellt habe, die die Gremienvertreter nicht erkannt haben. Daraus Vorsatz oder Leichtfertigkeit zu unterstellen sei blanker Unsinn, sagte Breiter. Dafür sprechen auch 13 Urteile, des Verwaltungsgerichts, in denen Entscheidungen des Zweckverbandes nicht beanstandet wurden.

Breiter sagte weiter. Wenn es um die von ihm getroffene Entscheidung in der Verbandsversammlung gehe dann lasse er sich nicht vorwerfen, dass er sich auf den Rat anerkannter Fachjuristen verlassen habe und nicht auf die Einlassungen der Herren Tech und Kienitz.

Wie das Urteil des OVG nun zeige könne dies auch einmal unerwartet ausgehen, stellt Breiter fest. Das müsse man respektieren und mögliche Fehler korrigieren. Aber auch Anwälte geben ihren Beruf nicht gleich auf, wenn sie im Prozess unterliegen.