10.12.2013

Kreistagssitzung 10.12.2013

TOP 4, Einrichtung eines Pflegestützpunktes
Redebeitrag der FDP-Abgeordneten
Margret Möller

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrter Herr Landrat,

meine Damen und

Herren,

nachdem der Kreistag den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines trägerunabhängigen Pflegestützpunktes bereits in seiner konstituierenden Sitzung gefasst hatte, liegen uns nun umfangreiche Unterlagen zur Beschlussfassung vor. Und wenn es auch schon gesagt worden ist: Ein großes „Danke schön“  geht an die Verwaltung, die das Thema umfassend dargelegt und die zu beschließenden Verträge und Vereinbarungen ausgehandelt hat.

Dass Pflegestützpunkte notwendig und erforderlich sind, wird von keinem bestritten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben aber die Pflegekassen die Verpflichtung, entsprechende Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung einzurichten. Ob sich ein Kreis daran beteiligt, liegt in seiner eigenen Entscheidung. Dies bedeutet, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handelt.

Aus der schwierigen Haushaltslage ergab sich der bisherige Standpunkt der FDP-Fraktion, dass eine solche Leistung bei großer finanzieller Beteiligung des Kreises abzulehnen ist. Und dabei bleiben wir auch grundsätzlich. Die jetzt von der Verwaltung vorgelegte Lösung sieht indessen eine moderate finanzielle  Beteiligung des Kreises vor, so dass man auch aufgrund der Altersstruktur unseres Kreises zu einem anderen Ergebnis kommen kann.

Selbstverständlich wollen auch wir nicht, dass die Bürger unseres Kreises ohne unabhängige Beratung bleiben sollen. Deshalb wird die FDP-Fraktion jetzt diesen Weg gemeinsam mit allen Fraktionen des Kreistages gehen und für die Einrichtung eines trägerunabhängigen Pflegestützpunktes stimmen. Auch wenn wir dafür Geld in die Hand nehmen müssen. Denn die Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises benötigen wohnortnah  kompetente Informationen, umfassende Beratung und Unterstützung sowie ggf. Betreuung. Dafür wird der Pflegestützpunkt mit seinen Nebenstellen eingerichtet. Und wir meinen auch, dass die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger des Kreises Ostholstein durch die Standorte Eutin (Hauptsitz), Bad Schwartau und Oldenburg (Nebenstel

len) gewährleistet ist. Ausdrücklich gewünscht sind dabei Kooperationen mit bereits vorhandenen Beratungsstellen.

Mit dem „Pflegenetz im östlichen Holstein e. V.“ als Durchführungsträger konnte  nach unserer Auffassung eine kompetente Stelle für die Durchführung der vielfältigen Aufgaben des Pflegestützpunktes gefunden werden.

Auch wenn die ausgehandelten Konditionen für den Kreis Ostholstein also zu einem guten Ergebnis geführt haben, darf trotzdem nicht vergessen werden, dass der Kreis damit eine freiwillige finanzielle Leistung erbringen wird.  Im Zeichen leerer Kassen und der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land  wiegt eine solche Leistung doppelt schwer! Das muss auch gesagt werden dürfen.  Erwähnen muss man, dass sich auch die Städte, in denen der Pflegestützpunkt sein Angebot vorhält,  an den Kosten des Kreises beteiligen werden. Das sehe ich denn doch als Fortschritt.