06.10.2015

Kreistagssitzung 06.10.2015

TOP14 Konsequenzen aus dem Urteil des OVG in Sachen ZVO
Redebeitrag des FDP Fraktionsvorsitzenden Manfred Breiter

(es gilt das gesprochene Wort)

Anrede

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein in Sachen ZVO hat mich, wie sicher auch viele andere, überrascht und es hat ganz sicher Auswirkungen auf die zukünftige Arbeit des Zweckverbandes. Da müssen wir nicht lange drum herum reden.

Entscheidungen der Gremien des Zweckverbandes wurden aufgehoben.Und ich sage ausdrücklich, der Gremien des Zweckverbandes, weil Entscheidungen des Kreistages davon nicht betroffen sind.
Natürlich sind auch Kreistagsabgeordnete in den Gremien des Zweckverbandes vertreten, im Abfallwirtschaftsausschuss sogar ausschließlich, und sie tragen damit grundsätzlich Verantwortung für die dort getroffenen Entscheidungen. Auch ich gehöre dazu.

Meine Damen und Herren, in einem bin ich sicher.

Niemand in den Gremien des Zweckverbandes hat vorsätzlich oder leichtfertig eine falsche Entscheidung getroffen.
Dafür spricht auch die Tatsache, dass eine Reihe von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu Gunsten des Zweckverbandes ausgegangen ist.
Also kann auch das Privatisierungsverfahren nicht mit so offensichtlichen Mängeln behaftet gewesen sein, dass sie für die Entscheidungsträger leicht oder überhaupt zu erkennenden gewesen wären.
Daher sehe ich auch keinen Anlass für persönliche Konsequenzen.
Hinzu kommt die Beratung durch einen Stab anerkannter Fachleute aus renommierten Kanzleien, die keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorhaben des ZVO aufkommen ließen.
Das gilt für die Privatisierung genauso wie für die Gebührensatzung.

Wer also nicht Misstrauen und Besserwisserei zu seinem Leitmotiv erhoben hat, konnte nur den Vorschlägen der Experten folgen.

Wenn das OVG nun schwerwiegende Mängel festgestellt hat, den Entsorgungsvertrag als vergaberechtswidrig und die Gebührensatzung in Teilen für nichtig erklärt hat, dann müssen wir dies so hinnehmen.
Jetzt sind die Gremien des Zweckverbandes gefordert diese Mängel zu beheben um die Abfallwirtschaft in Ostholstein wieder auf gerichtsfeste Beine zu stellen.