05.08.2015

Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes in der Kritik

Informationsaustausch mit der Schön Klinik Neustadt

Anlass für ein Gespräch des Vorsitzenden der FDP-Kreistagsfraktion, Manfred Breiter und seiner Vertreterin, Margret Möller, mit der Geschäftsleitung der Schön Klinik Neustadt, war die Kritik der Krankenhausleitung an dem Entwurf eines Krankenhausstgrukturgesetzes.

Durch die Teilnahme des parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Landtagsfraktion und ehemaligem Gesundheitsminister, Dr. Heiner Garg, war eine fachlich fundierte Erörterung der Problematik sichergestellt.

Einigkeit bestand unter den Gesprächspartnern, dass Strukturveränderungen seit langem nötig sind. Daher sei man besonders enttäuscht, dass der Entwurf Regelungen enthalte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes negative Folgen für die Krankenhausversorgung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten enthalte. Damit werde auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung konterkariert.

Auch bei der weiteren Diskussion über alle kritischen Details des Gesetzesentwurfs bestand bei den Gesprächspartnern weitgehende Übereinstimmung.

Dr. Garg sagte die in seinen Möglichkeiten stehende Einflussnahme auf den Gesetzesinhalt zu. Es wurde vereinbart, weiter im Gespräch zu bleiben.

Weitere Informationen zu dem Besuch finden Sie in der nachfolgenden Presseinformation der Schön Klinik

 

Presseinformation

Neustadt, 05.08.2015

Schön Klinik

Dr. Heiner Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion Schleswig-Holstein und Abgeordneter des Landtages, mit der Schön Klinik in Neustadt im Gespräch

Patienten stimmen mit den Füßen ab und suchen die Kliniken mit der besten Behandlungsqualität – Qualität in den Krankenhäusern fördern statt Mehrleistungen bestrafen

Der Entwurf für ein Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das die bundesweiten Rahmenbedingungen der Patientenversorgung durch Kliniken festlegt, soll noch in 2015 im Parlament beschlossen werden und ab 2016 für alle Krankenhäuser gelten. Doch welche Auswirkungen hat das KHSG auf die Gesundheitsversorgung durch Kliniken in Deutschland? Wird es seinem Anspruch einer „Qualitätsoffensive“ gerecht?

Dr. Garg betont zu Beginn der Diskussion, dass bekannt sei, dass Deutschlands Krankenhäuser eine mutige Strukturreform dringend nötig haben. Was Deutschlands Krankenhäuser hingegen nicht brauchen, ist ein Kahlschlag, der Qualität und Patientenorientierung und Bundesländer wie Schleswig-Holstein mit einer niedrigeren Vergütung der Leistungen doppelt bestraft.

Das erklärte Ziel des KHSG, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern, ist ein Ziel, dem sich viele Krankenhäuser verschrieben haben. Klar ist auch, dass größere und spezialisierte Krankenhäuser eine bessere Behandlungsqualität bieten können. Die freie Krankenhauswahl ermöglicht es den Patienten, sich in Kliniken mit entsprechender Expertise behandelt zu lassen. Eine für das Krankenhaus zunächst erfreuliche Entscheidung. Das KHSG sieht jedoch u.a. vor, die bereits heute wie „Strafzahlungen“ wirkenden Mehrleistungsabschläge zukünftig nochmals zu erhöhen. Dies führt vereinfacht dargestellt dazu, dass das Krankenhaus am Ende für jeden „zu viel“ behandelten Patienten im schlechtesten Fall am Ende sogar drauf zahlt.

Die Schön Klinik belegt ihren Anspruch an einen hohen Qualitätsstandard seit vielen Jahren durch Messung und Veröffentlichung unserer Ergebnisqualität, erklärt Dr. Michael Knapp, Geschäftsführer der Schön Klinik, und als die Berliner Regierungskoalition zu Beginn der laufenden Legislaturperiode eine Krankenhausreform zur Sicherstellung einer gut erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ankündigte, so Knapp, blickten die Krankenhausbetreiber hoffnungs- und erwartungsvoll in die Zukunft“.

Die Runde war sich einig, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf ernüchternd ist, und dass er seine formulierte Zielsetzung eines verstärkten Fokus‘ auf Qualität konterkariert. Außerdem ignoriert er völlig, dass Mehrleistungen in Krankenhäusern maßgeblich auch von anderen Faktoren beeinflusst werden, wie z. B. vom medizinischen Fortschritt, Lücken in der ambulanten Notfallversorgung durch Vertragsärzte, der demografischen Entwicklung oder von den steigenden Ansprüchen der Patienten, auch in fortgeschrittenem Lebensalter noch fit und mobil zu sein.

„Für ein Krankenhaus wie das Neustädter, so Klinikgeschäftsführer Dr. Thomas Liedtke, wird es in jedem Fall auch zukünftig darum gehen, exzellente Medizin sowohl in der Grund-, Regel- und Notfallversorgung als auch auf Spezialgebieten wie der Orthopädie, Neurologie oder Kardiologie zu erbringen.

„Aus dem sehr guten Dialog, so Dr. Garg, werde er viele Anstöße mit in die Verhandlungen nach Berlin nehmen, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft Spitzenmedizin in Deutschland möglich sein werde, so wie er es in der Schön Klinik in Neustadt erlebt habe.“
v.lks. Dr. Heiner Garg, MdL,Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Margret Möller, stellv. Vorsitzende der FDP- Kreistagsfraktion, Manfred Breiter, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion.
Dahinter: Dr. Thomas Liedtke, Klinikgeschäftsführer Schön Klinik Neustadt, Dr. Michael Knapp, Geschäftsführer Schön Klinik